Dirk B. steht seit heute als der mutmassliche Chef von Kino.to vor dem Landgericht Leipzig. Laut Anklage hat er von Anfang 2009 bis Juni 2011 mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen öffentlich zugänglich gemacht und dabei gegen die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts verstossen: Der gelernte Bodenleger soll so um die 6,6 Millionen Euro verdient haben. Im Fall einer Verurteilung könnte der Prozess mit der höchsten Freiheitsstrafe enden, die gegen Kino.to-Verantwortliche verhängt worden ist. Theoretisch wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich.Bei der Strafzumessung wird immer auch die Stellung in der Hierarchie von Kino.to berücksichtigt. Das dürfte sich bei B. als mutmasslichem Chef strafverschärfend auswirken. Die bisher höchste Strafe ist gegen den ProgrammiererBastian P. ergangen. Er wurde im April zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteiltDer Vorsitzende Richter sagte zum Prozessbeginn, die Kammer könne im Unterschied zur Staatsanwaltschaft statt der angeklagten mehr als 1,1 Millionen Taten nur drei einzelne Taten erkennen, in denen alle Vorwürfe enthalten seien. Dies hatte die Kammer auch schon im Verfahren gegen Bastian P. festgestellt.Der Richter fügte an, die Kammer sehe einen hinreichenden Tatverdacht nur bei dem Vorwurf der öffentlichen Wiedergabe der Filme gegeben, nicht jedoch bei der Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Diese Verstösse gegen das Urheberrechtsgesetz hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich ebenfalls angeklagt.Der Prozess soll am22. Mai fortgesetzt werden, es sind noch drei weitere Verhandlungstage anberaumt. Der Verteidiger von Dirk B. kündigte eine Erklärung seines Mandanten im weiteren Prozessverlauf an.
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